Kindergärten, Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen, sowie Sportstätten, Parks und soziale Versammlungsorte sind geschlossen.
Die COVID-19-Pandemie tritt in Slowenien seit Anfang März 2020 als Teil der weltweiten COVID-19-Pandemie auf, die im Dezember 2019 in China ihren Ausgang nahm. Es ist nicht gewährleistet, dass in der Slowakei in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.Das Tragen von Mundschutz (Bedeckung von Mund und Nase durch Maske, Schal etc.) Die Einreise ist für EU-Bürger, die keine Krankheitssymptome aufweisen, nun wieder möglich. Kurze Zwischenstopps (z.B. Ab dem 10.04.2020 müssen alle Reisenden bei Einreise eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Ausgenommen davon sind Reisende aus Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Juli 2020 ihren Betrieb wieder aufgenommen. Es gilt eine Abstandsregelung von einem Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören. Die aktuelle Länderliste veröffentlicht das Die Türkei hat hat ihr generelles Einreiseverbot teilweise aufgehoben. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden.Seit dem 1. Großveranstaltungen sind nach wie vor untersagt. Die Nichteinhaltung wird mit einer Geldstrafe von 3.000 Euro geahndet.Weitere Lockerungen sind ab dem 15. Ein Nachweis des Wohnsitzes in Schleswig-Holstein muss bei Einreise vorgelegt werden. wieder möglich sein, wobei die Reisenden einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, nachweisen müssen. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt.Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und in Einzelfällen auch Einreisesperren.Diese Übersicht bietet Urlaubern einen Anhaltspunkt hinsichtlich der aktuellen Reisebestimmungen, die durch COVID-19 erlassen werden (ohne Gewähr). Im Falle eines größeren Infektionsgeschehens kann auch eine kurzfristige Anpassung vorgenommen werden.Flughafentransit ist möglich, wenn der direkt folgende Anschlussflug nachgewiesen werden kann. Finnland ist von COVID-19 weniger betroffen.